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Bildverwaltung

Was sind gemeinfreie Bilder?

von Jan Haby  |  2. September 2019

Lesezeit 5 Min.
Eine junge Frau im Sommerkleid fotografiert den Eiffelturm in Paris mit ihrem Smartphone.

Bei der Erstellung unterschiedlichster Inhalte, wie z.B. Präsentationen oder Blogbeiträge, sind visuelle Medien äußerst hilfreich. Allerdings ist ein großer Teil der online verfügbaren Bilder urheberrechtlich geschützt – im Gegensatz zu gemeinfreien Werken. In diesem Artikel erläutern wir, was gemeinfreie Medien sind und wie man sie identifiziert.

Was bedeutet gemeinfrei?

Ist ein Werk gemeinfrei, also Bestandteil des Gemeingutes (im Englischen: public domain), so bedeutet das, dass es von jedermann und für jegliche Zwecke genutzt werden darf. Ein gemeinfreies Bild kann somit beliebig verwendet werden – das schließt nicht nur die Vervielfältigung, sondern auch Anpassungen, Veränderungen und die Verbreitung des Originalbildes ein. Es besteht zwar keine formelle Verpflichtung, doch gilt es als guter Ton, die Quelle oder den Urheber des Originals anzugeben, insbesondere wenn ein bekanntes Kunstwerk die Ausgangsbasis für das eigene, kreativ gestaltete Werk bildet.

Eine Grafikdesignerin sitzt an einem PC und entscheidet mit einem Tablet, welches Bild sie auswählen soll.
Gemeinfreie Bilder können frei verwendet werden.

Im Gegensatz dazu unterliegt jedes nicht gemeinfreie Werk in der Regel dem Urheberrechtsschutz in der einen oder anderen Form, weshalb es zur Nutzung einer Lizenz bedarf. Was im Allgemeinen als Urheberrecht bezeichnet wird, umfasst eigentlich mehrere Einzelrechte, die es dem Urheber erlauben, das Werk zu vervielfältigen, daraus weitere Werke zu erschaffen, Kopien des Werkes der Öffentlichkeit zugänglich zu machen (durch Verkauf, Verleih, Vermietung, Verpachtung oder mittels einer Nutzungslizenz) und schließlich das Recht, das Werk öffentlich zu zeigen.

Das Urheberrecht selbst ist so definiert, dass es zum Zeitpunkt der Entstehung des eigentlichen Werkes in Kraft tritt. In einigen Ländern, wie z.B. den USA, kann man es zwar separat eintragen lassen, doch ist das nicht zwingend erforderlich. Die Einhaltung des Urheberrechts ist wichtig – sofern man nicht die Folgen einer Urheberrechtsverletzung riskieren möchte. Dies sind in der Regel die Konsequenzen eines vom Rechteinhaber oder Urheber geltend gemachten Anspruchs, die mitunter recht teuer ausfallen können.

Wann gelten Werke und Bilder als gemeinfrei?

Zunächst einmal gibt es kein weltweit verbindliches, gültiges internationales Urheberrecht. Die einzelnen Länder gehen in der Frage des Urheberrechtsschutzes von Werken unterschiedlich vor. Zwar unterscheiden sich die landesspezifischen Gesetze voneinander, jedoch bekennen sich die meisten Länder zu den Grundsätzen der Berner Konvention (ursprünglich von 1886), die seitdem mehrfach überarbeitet wurde. Alle Unterzeichnerstaaten verpflichten sich, die Urheberrechtsbestimmungen anderer Länder gegenseitig so zu respektieren, als wären sie ihren eigenen gleichwertig.

Als die allgemeingültige Dauer des Urheberschutzes eines Werkes wird die Zeitspanne ab der Entstehung des jeweiligen Werkes bis zum Tod des Urhebers plus weitere 50 Jahre nach dessen Tod definiert. Diese Zahl wird als das Minimum erachtet; einzelne Länder können den Zeitraum verlängern und haben dies in bestimmten Fällen auch getan.

Ähnlich dem Urheberrechtsbegriff unterscheidet sich auch das Konzept der Gemeinfreiheit von Werken je nach Landesgesetzgebung. Zwischen den Begriffsbestimmungen von ‘Urheberrecht’ oder ‘Gemeinfreiheit’ (‘public domain’), wie sie in den USA verstanden werden, und ihren jeweiligen internationalen Gegenstücken gibt es keine perfekte Übereinstimmung. Allerdings hat man sich auch hier auf eine grundlegende Konvention geeinigt – ein Werk gilt als gemeinfrei, wenn einer der folgenden Punkte zutrifft:

  • Für das Werk kann kein Urheberrecht geltend gemacht werden – hierzu zählt beispielsweise alles, was nicht durch einen Akt der menschlicher Schöpfungskraft hervorgerufen wurde, weiterhin die Aufzählung bloßer Fakten sowie (nach ihrer eigenen Definition) jedes Werk, das von einer US-Regierungsbehörde erstellt wurde.
  • Das Urheberrecht an dem jeweiligen Werk ist erloschen – in den Vereinigten Staaten umfasst dies alles, was vor dem 1. Januar 1923 irgendwo auf der Welt veröffentlicht wurde.
  • Das Werk wurde von seinem Urheber oder dem Inhaber des Urheberrechts zum Teil des Gemeingutes (gemeinfrei) erklärt – dies gilt beispielsweise für Bilder, die unter der Kennzeichnung Creative Commons CC lizenziert sind.
Eine Hand mit einem Vergrößerungsglas, das ein Copyright-Zeichen vergrößert.
Überprüfen Sie vor der Verwendung, ob Bilder und andere Werke gemeinfrei oder urheberrechtlich geschützt sind.

Erkennungsmerkmale urheberrechtlich geschützter Bilder

Auf die Frage, ob ein Bildmedium ein gemeinfreies Bild ist, gibt es nur zwei Antwortmöglichkeiten: Entweder ja oder nein – dazwischen gibt es keine Abstufungen. Es gibt mehrere Indikatoren, die bei der Bestimmung helfen, ob und wann ein Bild sicher verwendet werden kann. Das gilt zum Beispiel, wenn Sie selbst der Urheber sind. Auch können Bilder bereits spezifische Informationen darüber enthalten, ob sie gemeinfrei sind oder frei verwendet werden dürfen, wie z.B. eine Creative Commons-Kennzeichnung. In allen anderen Fällen ist ein wenig Recherche notwendig.

Da es mehrere verschiedene Möglichkeiten gibt, ein bestehendes Urheberrecht kenntlich zu machen, können Sie nach dem Ausschlussprinzip vorgehen. Ist eine entsprechende Kennzeichnung vorhanden, so ist das Bild nicht gemeinfrei.

Die offensichtlichste Methode sind Wasserzeichen, mit denen die unbefugte Nutzung eines Bildes verhindert werden soll. Dasselbe gilt für die zweite Möglichkeit, ein deutlich erkennbares Copyright-Symbol im Bild. Außerdem können Informationen über den Eigentümer oder die Originalquelle im Bild angezeigt oder an das Bild angehängt werden. Zusätzlich könnte das Bild in einem offiziellen Urheberrechtsregister aufgeführt sein. Wenn Sie ganz auf Nummer sicher gehen wollen, verwenden Sie die Rückwärtssuche für Bilder von Google.

Eine Tastatur, auf der eine Taste blau hervorgehoben ist und das Wort ‘Copyright’ sowie das Copyright-Zeichen als Aufschrift trägt.
Bild-Urheberrechte lassen sich auf verschiedene Weise anzeigen, z.B. durch Wasserzeichen

Wie bereits erwähnt: Wenn Sie die Bilder, Grafiken oder visuellen Inhalte selbst von Grund auf neu erstellt haben, sind Sie auch auf der sicheren Seite, denn dann sind Sie automatisch der Urheber. Das Gleiche gilt auch für alle Fotos, die Sie aufnehmen – sie gehören Ihnen, also verwenden Sie sie nach Belieben. Sie können Ihr Urheberrecht auch in den Metadaten Ihrer Bildinhalte hinterlegen, wenn Sie diese digitalisieren. Das wird in jedem DRM-System von großem Wert sein.

Bildern und Grafiken können Ihre Argumente überzeugender gestalten, Aufmerksamkeit lenken oder Standpunkte veranschaulichen. Während geschützte Bildmaterialien nur sorgfältig entsprechend einer Nutzungslizenz eingesetzt werden dürfen, benötigen Sie für die Verwendung gemeinfreier Bilder keine besondere Erlaubnis. Bisweilen müssen Sie recherchieren, ob Ihre visuellen Medien aus dem Internet auch wirklich gemeinfrei sind. Mit einem Digital Asset Management (DAM)-System mit leistungsstarken Funktionen für Metadaten können Sie diese Recherche vereinfachen und Ihre eigenen Dateien schützen.